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Eine Vape gehört auf Flugreisen grundsätzlich nicht in den aufgegebenen Koffer. Nach den aktuellen Sicherheitsinformationen von EASA und IATA muss sie in das Handgepäck beziehungsweise – sofern die Airline es verlangt – direkt an die Person. Sie muss gegen Kurzschluss, Beschädigung und unbeabsichtigte Aktivierung geschützt sein und darf an Bord nicht geladen oder benutzt werden.

Titelgrafik: eigene Reise-Checkliste nach den unten verlinkten EASA- und IATA-Grundregeln. Die konkrete Airline und das Zielland können zusätzliche oder strengere Vorgaben haben.

Vier Schritte für Flugreisen mit einer Vape: Handgepäck, geschützte Aufbewahrung, nicht an Bord laden und Regeln prüfen
Grundprinzip für die Reisevorbereitung: Vape geschützt im Handgepäck transportieren, von Metallteilen trennen, an Bord nicht benutzen oder laden und aktuelle Airline- sowie Länderregeln prüfen. Die konkrete Airline und das Reiseziel haben Vorrang.

1. Vor der Reise drei Regelwerke prüfen

Prüfen Sie nicht nur eine allgemeine Internetliste. Maßgeblich sind die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft, die Sicherheitsregeln des Abflug- und Umsteigeflughafens sowie die Einfuhr- und Besitzregeln des Ziellandes. Eine Airline kann E-Zigaretten vollständig ausschließen oder zusätzliche Verpackungsvorgaben machen. Auch ein Umstieg zählt: Was am Abflugort erlaubt ist, muss nicht automatisch am Transit- oder Zielort erlaubt sein.

Speichern Sie die aktuelle Airline-Seite vor der Abfahrt offline oder als Screenshot. Verlassen Sie sich nicht auf einen alten Forumsbeitrag oder auf die Erfahrung einer anderen Strecke. Die IATA weist ausdrücklich darauf hin, dass manche Fluggesellschaften Vapes gar nicht und andere nur im Handgepäck zulassen.

2. Handgepäck statt Aufgabegepäck

Die Grundregel ist eindeutig: E-Zigaretten und Vapes gehören nicht in den aufgegebenen Koffer. Die IATA führt sie als Geräte auf, die im Handgepäck befördert werden müssen. Die EASA empfiehlt, E-Zigaretten möglichst an der Person zu tragen; ist das nicht möglich, gehören sie geschützt ins Handgepäck.

Wird Ihr Handgepäck am Gate doch in den Frachtraum verladen, nehmen Sie die Vape vorher heraus und folgen Sie den Anweisungen des Personals. Dasselbe gilt für Powerbanks und lose Ersatzakkus. Eine Vape einfach im Koffer zu lassen, weil dieser ursprünglich als Kabinengepäck geplant war, erfüllt die Sicherheitsregel nicht.

3. Vor Kurzschluss und unbeabsichtigter Aktivierung schützen

Das Gerät darf sich in der Tasche nicht selbst aktivieren. Verwenden Sie die vom Hersteller vorgesehene Sperr- oder Abschaltfunktion, sofern das Modell eine solche Funktion hat. Bewahren Sie die Vape in einer passenden Schutzhülle oder einem getrennten Fach auf. Legen Sie sie nicht lose zu Schlüsseln, Münzen, Parfüm oder anderen Gegenständen, die Druck, Kurzschluss oder Beschädigung verursachen können.

Die EASA nennt ausdrücklich den Schutz vor Kurzschluss, Beschädigung und unbeabsichtigter Aktivierung. Allgemeine Hinweise für Tasche, Auto und Alltag finden Sie ergänzend unter Vape richtig aufbewahren und transportieren.

4. An Bord weder benutzen noch laden

Benutzen Sie die Vape während des Fluges nicht. Laden Sie sie auch nicht über den Sitzanschluss, eine Powerbank oder ein anderes Gerät. Die EASA bezeichnet das Laden von E-Zigaretten an Bord als verboten. Bewahren Sie das Gerät so auf, dass eine Erwärmung oder Beschädigung bemerkt werden kann, und befolgen Sie jederzeit die Anweisungen der Besatzung.

5. Beschädigte oder auffällige Geräte nicht mitnehmen

Eine verformte, ungewöhnlich heiße, selbstständig aktive, rauchende oder auslaufende Vape gehört nicht ins Reisegepäck. Laden oder testen Sie das Gerät nicht noch einmal. Bei Hitze oder Selbstaktivierung folgen Sie Vape wird heiß oder startet selbst; bei Flüssigkeitsaustritt gilt Vape läuft aus: Sicher reagieren.

Ein ausgedientes oder beschädigtes Gerät darf nicht in den Hausmüll. Die richtige Abgabe erklärt E-Zigarette entsorgen: Wohin damit?. Klären Sie die Annahme eines beschädigten Akkugeräts vorher mit der zuständigen Stelle.

6. Liquid, Nachfüllbehälter und Sicherheitskontrolle

Für Flüssigkeiten im Handgepäck gelten die jeweils aktuellen Sicherheitsbestimmungen des Flughafens und der Airline. Prüfen Sie Behältergröße, Verpackung und erlaubte Gesamtmenge direkt bei den zuständigen Stellen. Ein Produkt, das aufladbar ist, ist nicht automatisch nachfüllbar; diese Begriffe erklärt Aufladbar – auch nachfüllbar?.

Öffnen, entleeren oder verändern Sie ein geschlossenes Gerät nicht, nur um es vermeintlich an eine Flüssigkeitsregel anzupassen. Wenn die Beförderung eines konkreten Produkts unklar ist, kontaktieren Sie Airline oder Flughafen vor der Anreise.

Reise-Checkliste am Vortag

  1. Airline-Regel und Regeln von Abflug-, Umsteige- und Zielland öffnen.
  2. Prüfen, ob die konkrete Vape überhaupt befördert werden darf.
  3. Gerät äußerlich auf Hitze, Verformung, Flüssigkeit und Beschädigung kontrollieren.
  4. Vape gegen Aktivierung und Beschädigung sichern.
  5. Vape ins Handgepäck beziehungsweise nach Airline-Vorgabe an die Person nehmen.
  6. Bei Gate-Abgabe des Handgepäcks Vape vorher herausnehmen.
  7. An Bord weder benutzen noch laden.

Häufige Fragen

Darf eine Vape in den aufgegebenen Koffer?

Nach IATA und EASA nein. E-Zigaretten gehören ins Handgepäck beziehungsweise nach Vorgabe der Airline an die Person.

Darf ich die Vape im Flugzeug laden?

Nein. Die EASA nennt das Laden von E-Zigaretten an Bord ausdrücklich als verboten. Das gilt auch für das Laden über eine Powerbank.

Was passiert, wenn mein Handgepäck am Gate aufgegeben wird?

Nehmen Sie die Vape vorher heraus und befolgen Sie die Anweisungen des Personals. Sie darf nicht unbeabsichtigt in den Frachtraum gelangen.

Gilt die Erlaubnis der Airline automatisch auch im Zielland?

Nein. Beförderungsregeln und Einfuhr-, Besitz- oder Nutzungsregeln sind getrennte Fragen. Prüfen Sie alle beteiligten Länder und mögliche Transitorte.

Stand: 31.08.2026. Quellen: EASA – Empfehlungen zu Lithiumbatterien, IATA – Passenger Baggage Rules und IATA – Safe Travel with Lithium Batteries. Regeln können sich ändern; Airline, Flughafen und Zielland haben für die konkrete Reise Vorrang. Verkauf ausschließlich an Erwachsene.