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Preise & Großbestellung

Vape Großhandel und individuelle Produktanfragen

Zuletzt aktualisiert: 22.10.2026

Kurz erklärt

vapes-shop.de prüft größere gewerbliche Bestellungen und individuelle Produktanfragen. Nennen Sie Firma, Lieferland, Modelle, Mengen sowie gewünschte Verpackungs- oder Markenanpassungen. Machbarkeit, Mindestmenge, Preis, Unterlagen und Lieferzeit werden für die konkrete Anfrage geprüft.

Für größere gewerbliche Bestellungen und individuelle Produktwünsche können Unternehmen eine strukturierte Anfrage an vapes-shop.de senden. Nennen Sie dabei Firma, Lieferland, gewünschte Modelle, Mengen sowie mögliche Anpassungen an Verpackung oder Markenauftritt. Wir prüfen anschließend Verfügbarkeit, technische Umsetzbarkeit, Mindestmenge, Preis, benötigte Unterlagen und Lieferzeit für genau dieses Vorhaben.

Für wen ist dieser Service gedacht?

Der Bereich Vape Großhandel richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, zum Beispiel Fachgeschäfte, Kioske, Wiederverkäufer, Onlinehändler und Distributoren. Er ist nicht für die persönliche Gestaltung einzelner Geräte durch Privatkunden gedacht. Damit wir eine Anfrage richtig zuordnen können, benötigen wir den Firmennamen, eine geschäftliche Kontaktperson und den vorgesehenen Liefer- beziehungsweise Verkaufsmarkt.

Eine Anfrage ist noch keine Bestellung und garantiert weder Verfügbarkeit noch eine bestimmte Ausführung. Erst nach der Prüfung erhalten Sie ein konkretes Angebot mit den tatsächlich möglichen Modellen, Mengen, Preisen, Lieferbedingungen und gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen.

Zwei Arten von gewerblichen Anfragen

AnfrageartWorum geht es?Was wird geprüft?
Großbestellung vorhandener ProdukteBereits angebotene Modelle werden in größerer Menge benötigt.Bestand, Varianten, mögliche Mischung, Mengenstufe, Preis und Versand.
Individuelle ProduktanfrageGewünscht sind zum Beispiel eigener Markenauftritt, angepasste Verpackung oder eine besondere Produktzusammenstellung.Herstellerfreigabe, Mindestmenge, Gestaltung, Muster, Produktionszeit, Kennzeichnung und rechtliche Voraussetzungen.
Welche Möglichkeit passt, hängt vom konkreten Produkt und vom Zielmarkt ab.

Wenn Sie lediglich mehr Stück eines vorhandenen Produkts bestellen möchten, prüfen Sie zuerst die sichtbaren Mengenstufen auf der Produktseite. Der Ratgeber Staffelpreise einfach erklärt zeigt, wie Stückpreis und Gesamtpreis zusammenhängen. Für Mengen, die über die verfügbaren Auswahlmöglichkeiten hinausgehen, senden Sie bitte eine gewerbliche Anfrage.

Was kann angefragt werden?

  • größere Mengen bereits gelisteter Modelle;
  • eine Aufteilung auf mehrere verfügbare Modelle, Stärken oder Geschmacksrichtungen;
  • individuelle Umverpackung oder Verpackungsgestaltung;
  • eigener Markenname oder eigenes Logo als Eigenmarken-Anfrage;
  • produktbezogene Unterlagen für den vorgesehenen Vertriebsmarkt;
  • besondere Produkt- oder Sortimentswünsche zur Prüfung durch Hersteller und verantwortliche Stellen.

Nicht jeder Wunsch kann umgesetzt werden. Ob eine Kombination verfügbar ist, ob ein Hersteller Anpassungen anbietet und ob das Ergebnis im gewünschten Land verkauft werden darf, muss vor einem Angebot geprüft werden. Farben, Abbildungen, Bezeichnungen und Verpackungen dürfen deshalb nicht als verbindlich behandelt werden, solange keine schriftliche Bestätigung vorliegt.

Diese Angaben brauchen wir von Ihnen

  1. Unternehmen: Firmenname, Land, Geschäftsart und Ansprechpartner.
  2. Vertriebsmarkt: In welchem Land sollen die Produkte verkauft oder geliefert werden?
  3. Produkt: Marke, Modell, gewünschte Stärke und Geschmacksrichtungen, soweit bereits bekannt.
  4. Menge: Gesamtmenge sowie gewünschte Aufteilung je Modell oder Variante.
  5. Anpassung: Logo, Markenname, Verpackungsformat, Farben, Sprachen und vorhandene Druckdaten.
  6. Unterlagen: Welche Produkt-, Kennzeichnungs- oder Handelsunterlagen werden benötigt?
  7. Zeitplanung: Gewünschter Termin und ob vorab ein Muster geprüft werden soll.

Je genauer diese Angaben sind, desto gezielter kann die Anfrage bewertet werden. Ein Satz wie „Ich brauche viele Vapes mit meinem Logo“ reicht für eine belastbare Kalkulation nicht aus. Hilfreicher ist zum Beispiel: Produktmodell, geplante Stückzahl, Lieferland, gewünschte Verpackungssprache, Logodatei und Zieltermin.

So läuft eine Anfrage ab

Anfrage senden → Angaben prüfen → Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit klären → Angebot erhalten → schriftlich bestätigen

  1. Sie senden die vollständigen Unternehmens- und Produktangaben über die Kontaktseite.
  2. Wir prüfen, ob die Anfrage vollständig ist und ob sie als gewerbliche Anfrage bearbeitet werden kann.
  3. Bei vorhandenen Produkten werden Bestand, Varianten, Menge und Versandweg geprüft. Bei individuellen Produkten kommen Hersteller, Gestaltung und rechtliche Anforderungen hinzu.
  4. Sie erhalten ein schriftliches Angebot. Darin stehen die bestätigte Ausführung, Mindestmenge, Preis, mögliche Nebenkosten, Zahlungsbedingungen und voraussichtliche Lieferzeit.
  5. Erst nach Ihrer ausdrücklichen Annahme und der im Angebot beschriebenen Bestätigung wird daraus ein verbindlicher Auftrag.

Mindestmenge, Preis und Lieferzeit

Eine einheitliche Mindestmenge für alle Großhandels- und Eigenmarken-Anfragen wäre irreführend. Sie kann sich je nach Modell, Hersteller, Verpackung, Druckverfahren, Variantenaufteilung und Zielmarkt unterscheiden. Auch der Preis entsteht nicht nur aus der Stückzahl. Werkzeuge, Gestaltung, Muster, Verpackung, Unterlagen, Transport und gegebenenfalls weitere Prüfungen können die Kalkulation beeinflussen.

Die Lieferzeit beginnt nicht automatisch mit der ersten Nachricht. Bei einer individuellen Ausführung müssen zunächst Spezifikation, Druckdaten, Freigaben, Zahlung und rechtliche Voraussetzungen vollständig geklärt sein. Maßgeblich sind deshalb ausschließlich die Angaben im konkreten schriftlichen Angebot. Für normale Shop-Bestellungen gelten weiterhin die auf Produktseite, Warenkorb und Versandseite angezeigten Bedingungen.

Warum individuelle Produkte zusätzlich geprüft werden müssen

Ein eigener Markenname oder eine neue Verpackung ist nicht nur eine gestalterische Änderung. Je nach Produkt, Rolle des Auftraggebers und Verkaufsmarkt können dadurch zusätzliche Pflichten entstehen. Dazu gehören unter anderem Produktmeldung, Inhalts- und technische Unterlagen, Warnhinweise, Kennzeichnung, Verpackungsangaben, Jugendschutz sowie die Verantwortung von Hersteller oder Importeur.

Neue elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter müssen vor dem Inverkehrbringen die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wesentliche Produktänderungen können erneut prüf- oder meldepflichtig sein. Deshalb kann eine individuelle Ausführung erst bestätigt werden, wenn geklärt ist, wer für Herstellung, Import, Meldungen, Kennzeichnung und Marktbereitstellung verantwortlich ist. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Offizielle Grundlagen finden Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, im Tabakerzeugnisgesetz und in Artikel 20 der Richtlinie 2014/40/EU.

Vor dem Absenden kurz prüfen

  • Ist erkennbar, dass es sich um eine gewerbliche Anfrage handelt?
  • Sind Lieferland, Modelle und Mengen genannt?
  • Ist die gewünschte Aufteilung auf Varianten verständlich?
  • Sind Anpassungswünsche und vorhandene Gestaltungsdaten beschrieben?
  • Ist der Zieltermin realistisch und als Wunsch, nicht als feste Zusage formuliert?
  • Wurde vermerkt, welche Unterlagen für den Zielmarkt benötigt werden?

Für eine Großbestellung vorhandener Ware lesen Sie bitte zuerst Mindestbestellmenge ab 10 Stück. Wenn Ihr Vorhaben über die dort gezeigten Mengen hinausgeht oder eine individuelle Ausführung betrifft, senden Sie Ihre Angaben über die Kontaktseite mit dem Betreff „Gewerbliche Anfrage“.

Zuletzt aktualisiert: 22. Oktober 2026

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wer kann eine Großhandelsanfrage stellen?

Der Ablauf richtet sich an gewerbliche Kunden wie Fachhändler, Wiederverkäufer und Distributoren. Bitte nennen Sie Firma, Ansprechpartner und Liefermarkt.

Wie hoch ist die Mindestbestellmenge?

Es gibt keine pauschale Mindestmenge für alle Produkte. Sie hängt unter anderem von Modell, Variante, Verpackung, Hersteller und Art der Anpassung ab und wird im konkreten Angebot genannt.

Können verschiedene Modelle oder Geschmacksrichtungen kombiniert werden?

Das kann bei vorhandener Ware möglich sein, ist aber nicht bei jedem Produkt oder Verpackungsformat gleich. Nennen Sie die gewünschte Aufteilung in Ihrer Anfrage.

Sind eigenes Logo und eigene Verpackung möglich?

Solche Anpassungen können angefragt werden. Ob sie umsetzbar sind, welche Mindestmenge gilt und welche rechtlichen Prüfungen erforderlich sind, wird für das konkrete Projekt geklärt.

Welche Angaben werden für ein Angebot benötigt?

Benötigt werden mindestens Unternehmensdaten, Lieferland, gewünschte Modelle, Mengen, Varianten, Anpassungswünsche und ein realistischer Zieltermin.

Wann wird eine Anfrage zur verbindlichen Bestellung?

Eine Anfrage ist noch keine Bestellung. Verbindlich wird der Auftrag erst nach Prüfung, vollständigem schriftlichem Angebot und ausdrücklicher Annahme zu den dort genannten Bedingungen.